Nicht zu verwechseln ist der EGMR mit folgenden Institutionen:

Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) spielt eine zentrale Rolle in der Rechtsprechung der Europäischen Union (EU). 

Der EuGH ist zuständig für die Auslegung und Anwendung des EU-Rechts. Er behandelt eine breite Palette von Fällen, darunter Fragen des Binnenmarkts, des Wettbewerbsrechts, des Umweltschutzes, der Menschenrechte und vieles mehr. Insbesondere können Einzelpersonen, Unternehmen und Mitgliedsstaaten den EuGH anrufen, um Rechtsfragen zu klären oder Missstände im EU-Recht anzuprangern.

Der UN-Menschenrechtsausschuss (Human Rights Committee) in Genf, Schweiz

 Der UN-Menschenrechtsausschuss, auch bekannt als Human Rights Committee (HRC), ist ein zentrales Gremium der Vereinten Nationen, das sich auf die Überwachung der Umsetzung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte konzentriert. In unserem Artikel "Beschwerdemöglichkeiten im Rahmen der Vereinten Nationen (United Nations (UN)" können Sie erfahren, wie Sie eine Individualbeschwerde beim UN-Menschenrechtsausschuss einrechen können.

 Der HRC überwacht die Einhaltung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte durch die Vertragsstaaten. Er prüft regelmäßig Berichte der Staaten und kann auch individuelle Beschwerden von Einzelpersonen entgegennehmen, die behaupten, Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu sein. Der Ausschuss behandelt eine Vielzahl von Angelegenheiten, darunter Meinungsfreiheit, Folter, Gleichberechtigung und das Recht auf Leben.

Wichtige Entscheidungen des HRC:

Kommunikations Nr. 631/1995 (A. v. Australien): Der HRC entschied in diesem Fall, dass Australien gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verstoßen hat, indem es eine Person ohne angemessene rechtliche Grundlage inhaftierte.
Kommunikations Nr. 1977/2011 (Toonen gegen Australien): Diese Entscheidung führte dazu, dass Australien seine Gesetze änderte und ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung einführte.
Generelle Empfehlung Nr. 24 (1994): Diese Empfehlung des HRC betont die Gleichberechtigung der Geschlechter und legt die Verpflichtung der Staaten zur Beseitigung geschlechtsspezifischer Diskriminierung dar.
Generelle Empfehlung Nr. 34 (2011): Diese Empfehlung behandelt das Recht auf freie Meinungsäußerung und erläutert die Pflichten der Staaten, dieses Recht zu schützen und zu fördern.

Internationaler Gerichtshof in Den Haag

Der Internationale Gerichtshof (IGH) mit Sitz in Den Haag, Niederlande, ist das höchste Gericht der Vereinten Nationen. 

Der IGH ist zuständig für rechtliche Streitigkeiten zwischen Staaten sowie für Gutachten zu völkerrechtlichen Fragen. Er behandelt eine breite Palette von Themen, darunter territoriale Grenzstreitigkeiten, Menschenrechtsverletzungen, Umweltfragen und Fragen des Seerechts. Die Entscheidungen des IGH haben weitreichende Auswirkungen auf die Beziehungen zwischen Staaten.

Wichtige Entscheidungen des IGH:

Nottebohm-Fall (1955): Der IGH entwickelte in diesem Fall Grundsätze für die Feststellung der Staatsangehörigkeit einer Person und betonte die Bedeutung effektiver Staatsangehörigkeit für den völkerrechtlichen Schutz.


Nicaragua gegen die Vereinigten Staaten (1986): Der IGH entschied zugunsten Nicaraguas und verurteilte die Vereinigten Staaten wegen Verletzung des internationalen Rechts im Zusammenhang mit der Unterstützung der Contra-Rebellen in Nicaragua.
Genozid-Fall Bosnien und Herzegowina gegen Serbien (2007): Diese Entscheidung behandelte den Vorwurf des Völkermords und legte Grundsätze für die Verantwortlichkeit von Staaten für Völkermord fest.


Gutachten über die Legitimität der Bedrohung oder Anwendung von Kernwaffen (1996): Der IGH äußerte sich zu den rechtlichen Aspekten der Anwendung von Kernwaffen und betonte die Verpflichtung zur Verhandlung und Abschluss von Abrüstungsabkommen.