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Vertretung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und Bundesverfassungsgericht
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Wichtiges Instrument zur Durchsetzung von Menschenrechten ist die Möglichkeit, vor einem internationalen Gremium, UN-Menschenrechtsausschusses (das Human Rights Committee) Beschwerde einzulegen. Diese Möglichkeit ergibt sich aus dem Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, abgekürzt UN-Zivilpakt oder IPbpR (International Covenant on Civil and Political Rights, ICCPR). Der Pakt ist 1976 in Kraft getreten und seither für die Bundesrepublik Deutschland verbindlich. Seitdem 1993 ist auch das Fakultativprotokoll für Deutschland in Kraft getreten.

Beiträge
Titel
Kosten
Beendigung des Verfahrens vor dem UN-Menschenrechtsausschuss (das Human Rights Committee)
Prüfung derselben Sache durch ein anderes internationales Gremium
Das Wichtigste für eine Beschwerde beim UN-Menschenrechtsausschusses ( Human Rights Committee)
Rechtswirkungen der Entscheidung des Human Rights Committee
Rechte von Menschen mit Behinderungen (Entscheidung in der Sache Liliane Gröninger gegen Deutschland)
Abhilfe des Human Rights Committee nach abweisender Entscheidung des EGMR
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