Wichtiges Instrument zur Durchsetzung von Menschenrechten ist die Möglichkeit, vor einem internationalen Gremium, UN-Menschenrechtsausschusses (das Human Rights Committee) Beschwerde einzulegen. Diese Möglichkeit ergibt sich aus dem Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, abgekürzt UN-Zivilpakt oder IPbpR (International Covenant on Civil and Political Rights, ICCPR). Der Pakt ist 1976 in Kraft getreten und seither für die Bundesrepublik Deutschland verbindlich. Seitdem 1993 ist auch das Fakultativprotokoll für Deutschland in Kraft getreten.