Vorläufige Maßnahmen beim EGMR (interim measures): Schneller Schutz für akute Menschenrechtsverletzungen

Vorläufige Maßnahmen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, akute Menschenrechtsverletzungen zu stoppen oder zu verhindern. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die Bedeutung vorläufiger Maßnahmen und wie sie als wirksames Instrument dienen, um unmittelbaren Schutz zu gewährleisten.

Was sind vorläufige Maßnahmen beim EGMR? 

Vorläufige Maßnahmen, auch als "interim measures" bekannt, sind dringliche Anordnungen des EGMR, die darauf abzielen, schwere und irreversible Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, während eine Beschwerde noch ausstehend ist. Diese Maßnahmen können angeordnet werden, wenn es Anzeichen für einen sofortigen und ernsthaften Schaden für die Rechte einer Person gibt.

Wichtige Merkmale vorläufiger Maßnahmen:

Dringlichkeit: Vorläufige Maßnahmen werden nur ergriffen, wenn die Situation dringlich ist und ein sofortiges Eingreifen erforderlich ist, um irreparable Schäden zu verhindern.
Reversible Natur: Sie sind in der Regel reversibel und dienen dazu, einen vorübergehenden Schutz zu gewähren, bis der EGMR eine endgültige Entscheidung in Bezug auf die Beschwerde trifft.

Wann werden vorläufige Maßnahmen ergriffen? Vorläufige Maßnahmen können ergriffen werden, wenn der EGMR feststellt, dass eine erhebliche Gefahr für Leib oder Leben besteht oder wenn eine akute Verletzung der grundlegenden Menschenrechte vorliegt. Typische Situationen sind drohende Abschiebungen, drohende Exekutionen oder andere Formen von Gewalt. Die Faxnummern zum Einreichen von Anträgen lauten: +33 3 90 21 43 50 und  +33 3 88 41 39 00. Alle Anträge per Fax oder Post müssen wie folgt fett auf der Titelseite gekennzeichnet sein:  “Artikel 39 – Dringend Kontaktperson (Name und Kontaktangaben): …  In Abschiebungs- oder Auslieferungsfällen müssen Sie außerdem angegeben: Geplantes Datum, Zeit und Zielort der Abschiebung: …”   

Die Anwendung vorläufiger Maßnahmen ist entscheidend für eine schnelle Reaktion des EGMR auf akute Menschenrechtsverletzungen. Diese Sofortmaßnahmen gewährleisten einen zeitnahen Schutz und demonstrieren die Effizienz des Gerichtshofs im Kampf gegen unmittelbare Menschenrechtsverletzungen.

Beispiele vorläufiger Maßnahmen beim EGMR:

Abschiebungsverbote: Der EGMR kann vorläufige Maßnahmen anordnen, um die Abschiebung einer Person zu verhindern, wenn Anzeichen für eine Verletzung der Konventionsrechte bestehen.

Gewährung von vorübergehendem Schutz: Der Gerichtshof kann anordnen, dass einem Individuum temporärer Schutz gewährt wird, wenn es in unmittelbarer Gefahr ist.

Der Gerichtshof gewährt vorläufige Maßnahmen nur unter bestimmten Voraussetzungen, wenn die Gefahr einer gravierenden Verletzung der Konvention besteht.  


Gem. Artikel 39 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs gilt:
„1. Die Kammer oder gegebenenfalls der Sektionspräsident kann auf Antrag einer Partei oder jeder anderen betroffenen Person sowie von Amts wegen gegenüber den Parteien
vorläufige Maßnahmen bezeichnen, die im Interesse der Parteien oder eines ordnungsgemäßen Verfahrensablaufs ergriffen werden sollten.

2. Soweit dies angebracht erscheint, kann das Ministerkomitee umgehend über die in einer bestimmten Rechtssache ergriffene Maßnahme informiert werden.
3. Die Kammer kann von den Parteien Informationen zu Fragen der Durchführung der bezeichneten vorläufigen Maßnahmen anfordern.”

In Jahren 2020-2022 wurden laut Statistik des EGMR insgesamt 295 Anträge auf vorläufige Maßnahmen beim EGMR gegen Deutschland eingereicht. Davon sind 251 nicht zu Entscheidung genommen und weitere 44 abgelehnt. Kein Antrag hatte Erfolg.


Fazit: Vorläufige Maßnahmen beim EGMR sind ein entscheidendes Instrument für den sofortigen Schutz von Menschenrechten in akuten Fällen. Ihr dringender Charakter und ihre Wirksamkeit machen sie zu einem unverzichtbaren Bestandteil des EGMR-Verfahrens, indem sie sicherstellen, dass der Gerichtshof schnell und effektiv auf dringende Menschenrechtsanliegen reagieren kann.