Die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einzureichen, ist ein grundlegendes Instrument für den Schutz individueller Menschenrechte. Allerdings sind Fristen für die Einreichung von Beschwerden von entscheidender Bedeutung. 

1. Die Vier-Monats-Frist: Die wichtigste Frist für die Einreichung einer Beschwerde beim Gemäß Artikel 35 I EMRK  iVm dem 15. Protokoll zur EMRK kann der Gerichtshof erst nach Ausschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsmittel und nur innerhalb einer Frist von vier Monaten (ab dem 01.08.21) angerufen werden. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt der Zustellung / des Zugangs der letzten innerstaatlichen Entscheidung. Eine solche "letzte innerstaatliche Entscheidung" ist bei den Beschwerden gegen Deutschland in der Regel die Entscheidung des BVerfG auf Ihre Verfassungsbeschwerde.  Dies bedeutet, dass die Beschwerde innerhalb von 4 Monaten nach Erschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsmittel beim Gericht eingereicht werden muss. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Frist strikt eingehalten werden muss, es sei denn, es gibt außergewöhnliche Umstände.

2. Verlängerung der Fristen: In bestimmten Fällen kann der EGMR die Vier-Monats-Frist verlängern, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehören beispielsweise Unzumutbarkeit oder Unfähigkeit, die Frist einzuhalten, aufgrund außergewöhnlicher Umstände. Es liegt im Ermessen des Gerichtshofs zu entscheiden, ob die Gründe für eine Verlängerung ausreichend sind.

3. Beschwerden über fortgesetzte Verletzungen: Bei fortgesetzten Menschenrechtsverletzungen kann die Vier-Monats-Frist neu beginnen, wenn jede neue Verletzungshandlung stattfindet. Dies ermöglicht es Beschwerdeführern, gegen wiederholte oder fortlaufende Menschenrechtsverletzungen vorzugehen, ohne die ursprüngliche Frist zu berücksichtigen.

4. Voraussetzungen für die Zulässigkeit: Die Einhaltung der Fristen ist entscheidend für die Zulässigkeit einer Beschwerde. Eine verspätete Einreichung kann dazu führen, dass der EGMR eine Beschwerde als unzulässig erklärt, selbst wenn die behaupteten Menschenrechtsverletzungen erheblich sind.

Fazit: Die Einhaltung der Fristen ist von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, eine Beschwerde beim EGMR einzureichen. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den geltenden Fristen vertraut zu machen und sicherzustellen, dass alle notwendigen Schritte rechtzeitig unternommen werden, um eine wirksame Verteidigung der Menschenrechte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gewährleisten. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind